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1 исключительное право прокурора возбуждать уголовное преследование
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Subsidiaranklage — Subsidiar|anklage, in Österreich die unter den Voraussetzungen des § 48 StPO mögliche öffentliche Erhebung und Durchführung der Anklage durch einen Privatbeteiligten anstelle des Staatsanwalts. Dies gilt, wenn der Staatsanwalt die Vorerhebungen … Universal-Lexikon
Staatsanwalt — Staatsanwalt, der zur Wahrnehmung des öffentlichen Interesses in Rechtssachen und insbes. in Strafsachen bestellte Staatsbeamte; Staatsanwaltschaft (ministère public) die hierzu georduete ständige Behörde. Dem Altertum war ein solches Institut… … Meyers Großes Konversations-Lexikon